Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
OmniaBlack – Exklusive Gepäcktransfer
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen der Firma OMNIA BLACK im Bereich des exklusiven Gepäcktransfer.
OMNIA BLACK richtet sich an eine anspruchsvolle Privat- und Geschäftskundschaft und erbringt Leistungen primär innerhalb der DACH-Region sowie angrenzender europäischer Länder.
1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Logistik und den Transport von Reisegepäck und Privateigentum, die zwischen der Firma OMNIA BLACK, Welserstraße 4, 91522 Ansbach (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) geschlossen werden.
(2) Das Angebot richtet sich an geschäftliche sowie private Kunden (B2C und B2B). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Vertragspartner ist: OmniaBlack
E-Mail: info@omniablack.com
Web: www.omniablack.com | www.omniablack.de
Tel: +49 151 189 728 53
2. Leistungsumfang und Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter erbringt exklusive Dienstleistungen im Bereich des Door-to-Door- und Door-to-Suite-Gepäcktransfers innerhalb der DACH-Region -Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein sowie angrenzender europäischer Länder.
(2) Der Transport erfolgt als Direktfahrt ohne Zwischenlagerung und ohne Weitergabe des Gepäcks an unbefugte Dritte. Die Beförderung erfolgt in speziell modifizierten Fahrzeugen.
(3) Der Anbieter stellt dem Kunden für den Zeitraum des Transports ein digitales Live-Tracking zur Verfügung. Eine permanente technische Verfügbarkeit des Tracking-Systems kann jedoch nicht zu 100 % garantiert werden.
(4) Soweit vereinbart, übernimmt der Anbieter im Namen des Kunden die Zollformalitäten für den Grenzübergang (insb. Schweiz und Liechtenstein). Der Kunde ist verpflichtet, hierzu alle notwendigen und wahrheitsgemäßen Angaben zu machen.
Für grenzüberschreitende Gepäcktransporte in die Schweiz (unbegleitetes Reisegepäck) ist der Kunde verpflichtet, OMNIA BLACK eine unterschriebene Zollvollmacht, einer detaillierten, unterschriebenen Packliste mit Inhaltsbeschreibung und geschätztem Gesamtwert, Identitäts- und Aufenthaltsnachweis vor Fahrtantritt vorzulegen.
Der Kunde haftet uneingeschränkt für Schäden, Verzögerungen oder Zollstrafen, die durch unvollständige Dokumente oder den Transport verbotener Güter entstehen.
3. Vertragsschluss und Individualangebote
(1) Die Präsentation der Dienstleistungen auf der Webseite stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
(2) Auf Anfrage des Kunden erstellt der Anbieter ein individuelles, zeitlich befristetes Angebot. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde dieses Angebot schriftlich (per E-Mail, WhatsApp oder über das Buchungsportal) bestätigt und der Anbieter die Annahme erklärt.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
– schriftliche Bestätigung durch OMNIA BLACK oder
– Annahme eines individuellen Angebots durch den Kunden
Alle Angebote sind freibleibend.
4. Pflichten des Kunden: Transportausschlüsse und Sicherheitsüberprüfung
1. Ausgeschlossene Transportgüter
Aus Gründen der Betriebssicherheit, des gesetzlichen Rahmens sowie zur Aufrechterhaltung unseres Versicherungsschutzes sind folgende Güter und Gegenstände vom Transport über OMNIA BLACK strikt ausgeschlossen:
► Illegale Substanzen, Betäubungsmittel und Drogen jeglicher Art.
► Waffen, Munition, Sprengstoffe sowie Gefahrstoffe (z. B. leicht entzündliche oder toxische Materialien).
► Unversteuerte Vermögenswerte oder Bargeldbestände, die die gesetzlich zulässigen Freibeträge oder Deklarationspflichten des jeweiligen Transport- und Ziellandes überschreiten.
► Güter, deren Besitz, Erwerb oder Transport gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland oder internationale Zollbestimmungen verstößt.
2. Pflichten und Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber versichert mit der Buchung und der Übergabe des Frachtguts, dass der Inhalt des Gepäcks oder der Sendung keine der in Absatz 1 genannten ausgeschlossenen Güter enthält. Der Auftraggeber haftet vollumfänglich für alle Schäden, Kosten oder rechtlichen Konsequenzen, die OMNIA BLACK oder Dritten durch eine Falschdeklaration oder das Einbringen ausgeschlossener Güter entstehen.
3. Recht zur Sichtprüfung und Verweigerung
Zur Gewährleistung der Sicherheit und Einhaltung der Transportrichtlinien behält sich OMNIA BLACK das Recht vor, bei der Übernahme des Transportguts im Beisein des Kunden eine äußere Sichtprüfung durchzuführen oder den Zustand des Frachtguts (z. B. durch ein Übergabeprotokoll oder eine Versiegelung) zu dokumentieren. Besteht der begründete Verdacht eines Verstoßes gegen Absatz 1, oder verweigert der Auftraggeber die notwendigen Angaben zum Transportgut, ist OMNIA BLACK berechtigt, die Durchführung des Auftrags frist- und kostenlos zu verweigern.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im individuellen Angebot festgelegten Preise. Alle Preise verstehen sich,
sofern nicht anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung und ist vor dem vereinbarten
Transportbeginn (Vorkasse) ohne Abzug fällig, sofern keine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.
6. Abholung und Zustellung
Der Kunde hat sicherzustellen:
– termingerechte Verfügbarkeit
– ordnungsgemäße Verpackung des Gepäcks
– korrekte Adressangaben
Bei Verzögerungen:
– Berechnung von Wartezeiten möglich
– Anpassung oder Abbruch der Leistung vorbehalten
7. Transportdurchführung
OmniaBlack verpflichtet sich zu:
– diskreter, direkter Durchführung
– erhöhter Sorgfaltspflicht
– Einhaltung vereinbarter Zeitfenster im Rahmen realistischer Bedingungen
Keine Garantie bei:
Verkehr, Wetter, behördlichen Maßnahmen oder sonstiger höherer Gewalt.
8. Versicherung und Haftungsregelung
Für Transporte kann eine Versicherung bis maximal 100.000 € pro Auftrag bestehen.
Voraussetzungen:
– vollständige und korrekte Inhaltsangabe
– schriftliche Wertdeklaration vor Transportbeginn
Nicht versichert ohne explizite Vereinbarung:
– Bargeld
– Schmuck
– Kunstwerke
– Uhren, Edelmetalle
– sensible Wertgegenstände
Haftung:
– beschränkt auf den nachgewiesenen direkten Schaden
– maximal auf die bestätigte Versicherungssumme
Ausgeschlossen:
– indirekte Schäden (z. B. Reiseausfälle)
– Folgeschäden
– Schäden durch mangelhafte Verpackung
9. Transportausschlüsse
Vom Transport ausgeschlossen sind:
– illegale Gegenstände
– Gefahrgut
– verderbliche Waren
– Tiere
– nicht deklarierte Wertgegenstände
10. Stornierung und Fristen
(1) Eine Stornierung des Auftrags durch den Kunden ist bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin kostenfrei möglich.
(2) Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem Termin behält sich der Anbieter vor, eine Ausfallentschädigung in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises zu berechnen. Bei Stornierungen am Tag der Abholung oder bei Nichtantreffen des Kunden werden 100 % des Preises fällig.
11. Mitwirkungspflichten
Der Kunde verpflichtet sich:
– vollständige Angaben zu machen
– erreichbar zu sein
– notwendige Dokumente bereitzustellen
12. Datenschutz
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt streng vertraulich und ausschließlich zur Erfüllung des Transportauftrags gemäß den Bestimmungen der DSGVO. Details sind in der separaten Datenschutzerklärung der Webseite geregelt.
13. Gerichtsstand und Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Anbieters (Ansbach).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Stand dieser Bedingungen ist Mai 2026.
Anbieter: OmniaBlack
Adresse: Welserstarße 4, D-91522 Ansbach
Telefon: +49 151 189 728 53
E-Mail: info@omniablack.com
www.omniablack.com
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